- Gebrauchsmusik
- Ge|brauchs|mu|sik 〈f. 20; unz.〉 für einen bestimmten Zweck komponierte Musik, z. B. Filmmusik, Unterhaltungsmusik
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Ge|brauchs|mu|sik, die [gepr. von dem dt. Musikforscher H. Besseler (1900–1969)]:Musik, die für einen bestimmten Zweck od. für eine bestimmte Gruppe von Instrumentalisten od. Sängern bestimmt ist (z. B. Film-, Tanzmusik).* * *
Gebrauchsmusik,Umgangsmusik, von dem Musikforscher H. Besseler 1925 geprägte Bezeichnung für Musik, mit der man gleichsam selbstverständlich und alltäglich »umgeht« (funktionale Musik). Der Begriff Gebrauchsmusik bezeichnet eine Gegenposition zur ausschließlich ästhetisch bedingten absoluten Musik. Er bezog sich im Rahmen der musikalischen Jugendbewegung auf Vorstellungen, die auf eine unmittelbare Einbindung der Musik ins Leben zielten. Zur Gebrauchsmusik zählten auch neu komponierte »Spielmusiken« für Hausmusik und Musizierkreise.* * *
Ge|brauchs|mu|sik, die [gepr. von dem dt. Musikforscher H. Besseler (1900-1969)]: Musik, die für einen bestimmten Zweck od. für eine bestimmte Gruppe von Instrumentalisten od. Sängern bestimmt ist (z. B. Film-, Tanzmusik, Schulmusik).
Universal-Lexikon. 2012.